18.12.2024 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Gesetzentwurf — hib 882/2024

FDP-Fraktion für besseren Zugang zu Forschungsdaten

Berlin: (hib/CHA) Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (20/14262) vorgelegt, der den Zugang zu und die Nutzung von Daten für die Forschung verbessern soll. Die Fraktion betont, dass datengetriebene Forschung eine wesentliche Grundlage für Innovationen, wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und eine evidenzbasierte Politikgestaltung darstelle.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion gibt es in Deutschland „hochwertige“ Datenbestände, etwa aus amtlichen Statistiken oder Registern, die jedoch aufgrund rechtlicher, organisatorischer und datenschutzrechtlicher Hindernisse oftmals unzureichend zugänglich oder nutzbar seien. Diese Barrieren behinderten den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn, führten zu Rechtsunsicherheiten und schwächten Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Ziel des vorliegenden Entwurfs zum Forschungsdatengesetz (FDG) ist es demnach, einheitliche Rechtsgrundlagen für den Zugang zu und die Zusammenführung von Daten für Forschungszwecke zu schaffen. Dabei sollen auch datenschutzrechtliche Regelungen zur Verarbeitung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten für die Forschung klarer ausgestaltet werden. Geplant ist zudem die Möglichkeit einer zentralen Datenschutzaufsicht bei länderübergreifenden Forschungsvorhaben. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die Auffindbarkeit von Forschungsdaten durch eine neue Rechtsgrundlage zu verbessern.

So ist ein zentraler Bestandteil des Vorschlags die Errichtung eines „Deutschen Zentrums für Mikrodaten“ beim Statistischen Bundesamt. Dieses Zentrum soll als zentrale Datenverarbeitungs- und Servicestelle fungieren und die Zusammenführung von Daten der öffentlichen Hand mit einer „zentralen Datentreuhänderfunktion“ unterstützen.

Die FDP-Fraktion fordert ferner eine Anpassung des Datenschutzrechts, um den Zugang zu Daten zugunsten der Forschung zu erleichtern. Ebenso soll die Auffindbarkeit von Forschungsdaten weiter verbessert werden, da dies als notwendige Voraussetzung für die Stärkung der Forschungsfreiheit angesehen wird.

Mit dem vorgelegten Gesetz sollen Hemmnisse für die datengetriebene Forschung abgebaut, die Datenlandschaft in Deutschland besser nutzbar gemacht und die rechtlichen Grundlagen für nationale sowie länderübergreifende Forschungsvorhaben vereinheitlicht werden, heißt es in der Vorlage.