AfD will Erwerb deutscher Staatsangehörigkeit beschränken
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will den „Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei vorübergehendem Schutz ausschließen“. In einem Antrag (20/14239), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, führt die Fraktion aus, dass der Bundestag im Januar 2024 einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet habe, das es in Deutschland lebenden Ausländern ermögliche, „nach fünf Jahren beziehungsweise bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen“.
Dass dies auch für Personen gelten solle, die über keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen, sei „nicht hinnehmbar“, heißt es in der Vorlage weiter. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, das „Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend abzuändern, dass erst ab Erwerb des unbefristeten Aufenthaltsrechts die zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit notwendige Aufenthaltsdauer berücksichtigt wird“.