FDP schlägt „Modernisierung des Strafrechts“ vor
Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafrechts“ (20/14257) vorgelegt. Darin greift sie ein rechtspolitisches Vorhaben der ehemaligen Ampel-Koalition auf. Die Fraktion argumentiert, dass es auf Grundlage des „Ultima-Ratio-Grundsatzes des liberalen Rechtsstaats“ notwendig sei, das Strafgesetzbuch (StGB) „daraufhin zu überprüfen, ob sich Straftatbestände ganz oder teilweise überholt haben, weil die soziale, technologische oder wirtschaftliche Entwicklung dazu geführt hat, dass sie ihren Zweck nicht oder nicht mehr angemessen erfüllen“.
Vorgeschlagen wird in dem Entwurf, unter anderem die Strafnorm zum „Unerlaubten Entfernen vom Unfallort“ ( Paragraf 142 StGB) neu zu fassen. Andere Strafnormen, wie etwa die „Verletzung amtlicher Bekanntmachung“ (Paragraf 134 StGB) und der „Räuberische Angriff auf Kraftfahrer“ (Paragraf 316a), sollen aufgehoben werden.