Sanierungsprogramm „S3“ wird zwischen Bahn und Bund beraten
Berlin: (hib/HAU) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat keine eigenen Strategien und Pläne zur Führung des operativen Geschäftes der Deutschen Bahn AG (DB AG), da es sich bei der DA AG um ein in privatrechtlicher Form geführtes gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen handelt, dass den Regelungen des Aktiengesetzes unterworfen ist. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14408) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13983).
Die sieben Handlungsfelder zur Verbesserung der Bahn seien das Ergebnis interner Analysen und Überlegungen des BMDV, das als beteiligungsführendes Ressort die Eigentümerfunktion des Bundes wahrnehme und in dieser Rolle sachlich und zeitlich bestimmte Erwartungen an die DB AG adressiert habe, heißt es in der Antwort. Dabei würden jedoch keine konkreten Maßnahmen vorgegeben, wie diese erreicht werden sollen.
In Anbetracht der infrastrukturellen, betrieblichen und wirtschaftlichen Herausforderungen erarbeite der Vorstand der DB AG ein auf drei Säulen basierendes und dementsprechend als „S 3“ bezeichnetes Sanierungskonzept. Inhalt und Maßnahmen seien Gegenstand der Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Das S3-Programm diene dazu, nach drei Jahren Sanierung zur Planung der Strategie „Starke Schiene“ aufzuschließen und die Wachstumsoptionen für 2028 und die folgenden Jahre zu erhalten.
Auf die Frage, warum der Aufsichtsrat der DB AG das Sanierungsprogramm „S3“ in der Sitzung des Aufsichtsrates am 18. September 2024 nicht beschlossen hat, obwohl das laut Union angekündigt worden sei, heißt es: Das S3-Programm sei dem Aufsichtsrat der DB AG in der Aufsichtsratssitzung am 18. September 2024 zunächst zur Kenntnis gegeben worden. Es sei Gegenstand laufender Beratungen der Bundesregierung mit der DB AG. „Es handelt sich um einen nicht abgeschlossenen Vorgang, der dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zuzuordnen ist und andauert. Der finalen Befassung des Aufsichtsrates der DB AG kann nicht vorgegriffen werden“, schreibt die Bundesregierung.