04.02.2025 Inneres und Heimat — Antwort — hib 72/2025

Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Bundes

Berlin: (hib/MWO) Über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Bundes informiert die Bundesregierung in der Antwort (20/14677) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/13144). Darin wird vorausgeschickt, dass die Bundesregierung die barrierefreie Gestaltung bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und überarbeitungen digitaler Angebote bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung berücksichtigt. Die Ressorts und die ihnen nachgeordneten Behörden arbeiteten mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung der digitalen Angebote weiter zu verbessern, soweit diese noch nicht vollständig barrierefrei seien.

In drei Anlage werden auf über 200 Tabellenseiten die digitalen Angebote des Bundes im Sinne der Fragestellung aufgelistet. Weiter informiert die Bundesregierung über barrierefreie Antragsverfahren die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Gesetzlichen Unfallversicherung in digitaler Form. Grundlegend gelte für die Entwicklung dieser Online-Angebote, dass die Barrierefreiheit von der Konzeption bis zur Programmierung mitgedacht und berücksichtigt wird, heißt es dazu. Die Antwort enthält auch eine Übersicht über die Stellen für IT-Fachkräfte in der Bundesregierung mit Ausnahme der Nachrichtendienste.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, erfolgten mit der Novellierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zahlreiche Verbesserungen in Sachen Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit. So sei unter anderem die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von Onlinediensten in gesetzlich verankert worden. Zudem sei vorgesehen, dass Bund und Länder ein Monitoring zur Umsetzung des Gesetzes durchführen und mithilfe einer fachunabhängigen wissenschaftlichen Einrichtung das Gesetz alle drei Jahre evaluieren. Abschließend heißt es, dass die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) großen Wert auf digitale Barrierefreiheit lege. Neben den in der Anfrage genannten Gesetzen bilde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die gesetzliche Grundlage für diese Bemühungen. Innerhalb des Architektur- und Konsultationsprozesses für European Digital Identity Wallets (EUDI-Wallets) würden gezielt Verbände und Organisationen eingebunden, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Hierzu seien bereits Gespräche mit verschiedenen Organisationen wie dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. geführt worden.