05.02.2025 Recht — Gesetzentwurf — hib 75/2025

FDP fordert Anpassung beim Reisesicherungsfonds

Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds“ (20/14706) vorgelegt. Die Fraktion schlägt damit eine Absenkung des Betrags vor, den Reiseunternehmen in den Fonds einzahlen müssen. Dazu sieht der Entwurf vor, die mögliche Fremdkapitalquote deutlich zu erhöhen. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI gezeigt habe, dass der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) auch mit der Insolvenz eines großen Unternehmens gut zurecht komme. „Angesichts der aktuell schwächelnden Wirtschaftslage würden die Unternehmen von einer Absenkung dieses Prozentsatzes profitieren. Investitionen zur Erhaltung der Unternehmen und der durch sie entstehenden Arbeitsplätze wären in erhöhtem Maße möglich“, heißt weiter. Vorteile sieht die Fraktion auch für Reisende. „Das sichere Reisen wird durch die derzeitige Einzahlungsquote künstlich verteuert, sprich bei geringerer Quote gäbe es auch ein günstigeren Reisepreis für die Unternehmenskunden und Verbraucher“, heißt es dazu.

Wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/14666) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14447) ausgeführt hat, geht der DRSF aktuell von einem Gesamtschaden durch die Insolvenzen der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH in Höhe von 332,2 Millionen Euro aus. „Nach Abzug der Sicherheiten in Höhe von 217,4 Mio. Euro verbleibt ein Betrag zu Lasten des Fondsvermögens von 114,8 Mio. Euro“, heißt es in der Antwort weiter.