Vorläufige Haushaltsführung 2025
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung informiert in vier Unterrichtungen über genehmigte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025.
Für „die unterbrechungsfreie Förderung der Infrastrukturmaßnahmen Netzwerk Universitätsmedizin (NUM 3.0) und das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG)“ ist demnach eine überplanmäßige Verpflichtungsermäßigung in Höhe von bis zu 152 Millionen Euro (21/36) im Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingestellt worden. Sie soll in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 fällig werden, wie es in dem auf den 1. April 2025 datierten Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) heißt.
Zum Abschluss von Verträgen zur ingenieurmäßigen Vorbereitung und zum Abschluss von Verträgen zur Durchführung des Abrisses und Ersatzneubaus der Ringbahnbrücke (A 100) in Berlin sind Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt rund 149 Millionen Euro (21/35) im Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eingestellt worden. Sie sollen jeweils 2026 und 2027 fällig werden, wie es in dem auf den 2. April 2025 datierten Schreiben des BMF heißt.
Um mit den Betreibern der Bildungszentren für den Zeitraum ab 2026 bis einschließlich 2030 Nutzungsverträge für gesetzlich vorgesehene Seminare im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes abschließen zu können, hat das BMF eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 120,75 Millionen Euro (21/37) genehmigt.
Sie soll in den genannten Jahren fällig werden. Die Verpflichtungsermächtigung wurde im Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingestellt. „Der zeitnahe Abschluss neuer Nutzungsverträge ist zwingend erforderlich, da dem Bund kein vertragliches Vorzugsrecht auf Nutzung der Bildungszentren gewährt wird und er sich als Mitbewerber um die in Rede stehenden Liegenschaften durchsetzen muss“, heißt es in dem auf den 7. April 2025 datierten Schreiben des BMF.
Zur unterbrechungsfreien Fördertätigkeit im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 hat das BMF zudem eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 305,1 Millionen Euro (21/38) genehmigt. Sie bezieht sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2029, wie aus dem auf den 8. April 2025 datierten Schreiben des BMF hervorgeht. Das Förderprogramm wird über den Klima- und Transformationsfonds abgewickelt.