Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Berlin: (hib/SCR) Der „Deutsche Fortschrittsbericht 2025“ liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/62) vor. Darin berichtet die Bundesregierung an die Europäische Kommission über ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik. Die Berichtspflicht basiert auf den Verordnungen zum reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt.
Die Bundesregierung weist in dem am 16. April 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Fortschrittsbericht darauf hin, dass „die Ausrichtung der deutschen Finanz- und Wirtschaftspolitik erst mit Abschluss eines Koalitionsvertrages durch eine neue Bundesregierung festgelegt“ wird. Initiiert durch Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU/ CSU und SPD seien mit der erforderlichen Mehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates die „verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Finanzpolitik in Deutschland grundlegend reformiert und an die bestehenden sowie neuen gesamtwirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen angepasst“ worden. Um den Haushaltsplanungen der zukünftigen Bundesregierung nicht vorzugreifen, seien in dem vorliegenden Bericht keine Annahmen zu den fiskalischen Folgen der Grundgesetz-Änderungen getroffen worden, heißt es weiter.
Neben dem jährlichen Fortschrittsbericht (ARP) ist demnach vorgesehen, dass die Bundesregierung auch mittelfristig finanzpolitische Pläne (FSP) vorlegt. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl haben sich Kommission und Bundesregierung laut Bericht allerdings im November 2024 darauf geeinigt, die Abgabe des ersten FSP zu verschieben. „Demzufolge ist bisher keine finanzpolitische Verpflichtung in Form eines Nettoausgabenpfades für den deutschen Staatshaushalt festgelegt. Der vorliegende Bericht umfasst daher keine Ausführungen zur Einhaltung des Nettoausgabenpfads sowie zu Fortschritten bei der Umsetzung von ggf. im FSP enthaltenen Investitionen und Reformen“, führt die Bundesregierung dazu weiter aus.