Vorläufige Haushaltsführung 2025
Berlin: (hib/SCR) In sechs Unterrichtungen informiert die Bundesregierung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 über vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) genehmigte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen.
Um die „lückenlosen Fortsetzungen der bereits begonnenen Maßnahmen zur Steigerung der technologischen Souveränität Deutschlands in den Bereichen KI, Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien sicherzustellen“, hat das BMF auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 19,3 Millionen Euro (21/82) genehmigt. Sie soll laut Schreiben vom 30. April in den Jahren 2026 bis 2028 fällig werden.
Zur Bewilligung maßgeblicher Anschlussprojekte und Aufstockungen innerhalb der bereits 2024 angelaufenen Maßnahme MaterialDigital 3 hat das BMF auf Antrag des BMBF eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 29,3 Millionen Euro (21/85) genehmigt. Dem Schreiben des Ministeriums vom 30. April zufolge soll sie in den Jahren 2026 bis 2029 fällig werden.
Um das für „die künftige Realisierung eines Fusionskraftwerks notwendige Fachpersonal weiterhin aufzubauen und zu binden“, genehmigte das BMF auf Antrag des BMBF eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 17,3 Millionen Euro (21/86). Wie aus dem Schreiben vom 30. April hervorgeht, soll sie zwischen 2026 und 2029 fällig werden.
Mit der Sicherstellung der Zielerreichung der bereits begonnenen Maßnahmen „Moderne Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen“, „AGROECOLOGY“ und „Green-ERA-Hub“ wird die vom BMBF beantragte und BMF genehmigte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 37,2 Millionen Euro (21/87) begründet. Sie soll laut dem Schreiben vom 30. April in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 fällig werden.
Die „unterbrechungsfreie Förderung von Anschlussprojekten auch mit internationalen Verpflichtungen im Bereich Forschung zu Klima und globalem Wandel“ wird zur Begründung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 19,0 Millionen Euro (21/94) angeführt, die das BMF auf Antrag des BMBF genehmigt hat. Laut Schreiben vom 2. Mai wird sie in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 fällig.
Um den „Trägern der Jugendfreiwilligendienste (JFD) die für die Verpflichtung des Jahrgangs 2025/2026 erforderliche Bewilligung der Bundeszuwendungen für die pädagogische Begleitung gemäß der Förderrichtlinie für die Jugendfreiwilligendienste erteilen zu können“, hat das BMF auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt rund 50 Millionen Euro (21/104) genehmigt. Sie soll im kommenden Jahr fällig werden, wie es in dem Schreiben vom 2. Mai heißt.