Steuereinnahmen aus Kernkraftanlagen
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat Daten zur Kernbrennstoffsteuer in den Jahren 2011 bis 2019 in einer Antwort (21/102) auf eine Kleine Anfrage (21/54) der AfD-Fraktion veröffentlicht. Zuletzt mussten den Angaben zufolge im Jahr 2019 0,5 Millionen Euro an Rückzahlungen aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2017 zur Unvereinbarkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes mit dem Grundgesetz geleistet werden, wie aus der Antwort hervorgeht.
Angaben zu den Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken kann die Regierung nicht machen. „Die vom Bundesministerium der Finanzen monatlich erstellte Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen enthält keine Unterteilung nach der wirtschaftlichen Betätigung der Steuerpflichtigen“, erklärt sie dazu.