Tatverdächtigenbelastungszahl bestimmter Bevölkerungsgruppen
Berlin: (hib/STO) Um die sogenannte „Tatverdächtigenbelastungszahl“ in Bezug auf bestimmte Bevölkerungsgruppen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/145) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/60). Wie die Bundesregierung darin erläutert, ist die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) „die Zahl der ermittelten, ansässigen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter acht Jahren“.
Der Fraktion zufolge enthält die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 erstmals Daten zur Entwicklung der Tatverdächtigenzahlen von Deutschen und Nichtdeutschen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung. Damit sei es möglich, vergleichende Aussagen zur Kriminalitätsbelastung zu machen. Dabei ergäben sich für sie „weitergehende Fragen, wie sich die Tatverdächtigenbelastungszahlen denn in Bezug auf ausgewählte Delikte und weiter konkretisierte Bevölkerungsgruppen (gemeldete Einwohnerzahlen dieser Gruppen) entwickelt haben“. Wissen wollte sie unter anderem, welche TVBZ sich im Hinblick auf deutsche Tatverdächtige und die unter Gewaltkriminalität „in absoluten Zahlen jeweils zehn führenden nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten“ mit Wohnsitz in Deutschland ergibt.
Der Antwort zufolge beläuft sich die TVBZ zum PKS-Summenschlüssel „Gewaltkriminalität“ bei deutscher Staatsangehörigkeit auf insgesamt 163, während sie bei syrischer Staatsangehörigkeit bei insgesamt 1.740 liegt, bei türkischer bei insgesamt 538 und bei afghanischer bei insgesamt 1.722. Bei rumänischer Staatsangehörigkeit liegt sie laut Bundesregierung bei insgesamt 618, bei ukrainischer bei insgesamt 443 und bei irakischer bei insgesamt 1.606. Bei polnischer Staatsangehörigkeit wird in der Antwort eine TVBZ von insgesamt 427 angegeben, bei bulgarischer von insgesamt 884, bei serbischer von insgesamt 814 und bei marokkanischer von insgesamt 1.885.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, beziehen sich die für die Berechnung der TVBZ benötigten Tatverdächtigenzahlen auf das Berichtsjahr 2024, die Bevölkerungszahlen dagegen „auf den Stichtag 31. Dezember 2023, nach Zensus 2022“. Unter „Ansässige Tatverdächtige“ werden den Angaben zufolge die Tatverdächtigen (TV) verstanden, die mit folgenden Werten für die Tatort-Wohnort-Beziehung in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst wurden: „TV mit Wohnsitz in der Tatortgemeinde“, „TV mit Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde“, „TV mit Wohnsitz im Bundesland der Tatortgemeinde“ und „TV mit Wohnsitz im übrigen Bundesgebiet“. Bei der Berechnung der TVBZ sei „sowohl bei der/dem Tatverdächtigen als auch bei der Wohnbevölkerung der gleiche regionale Bezug anzuwenden“.
Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, „dass die Einwohnerzahl bei der Berechnung der TVBZ zu den einzelnen Nationalitäten/Altersgruppen zum Teil deutlich unter 100.000 liegt“. Weiterhin gelte es zu berücksichtigen, dass sich die TVBZ immer auf Tatverdächtige versuchter und vollendeter Straftaten beziehe, schreibt die Bundesregierung des Weiteren. Bei der Interpretation der TVBZ sei ferner zu berücksichtigen, „dass davon auszugehen ist, dass viele Schutzsuchende multiple Risikofaktoren (zum Beispiel unsichere Zukunftsperspektive, Armut, Gewalterfahrungen) für verschiedene Deliktsbereiche, insbesondere Gewaltkriminalität und Eigentumsdelikte, aufweisen“.