2,8 Prozent mehr für die staatliche Parteienfinanzierung
Berlin: (hib/VOM) Die absolute Obergrenze des jährlichen Gesamtvolumens staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, erhöht sich für das Jahr 2025 auf 225.383.763 Euro. Im Jahr 2024 lag diese absolute Obergrenze noch bei 219.244.906 Euro, wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in einer Unterrichtung (21/160) mitteilt. Das Parteiengesetz legt fest, dass sich die absolute Obergrenze jährlich um den Prozentsatz erhöht, abgerundet auf ein Zehntelprozent, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im Vorjahr erhöht hat. Grundlage des Preisindexes ist zu 70 Prozent der allgemeine Verbraucherpreisindex und zu 30 Prozent der Index der tariflichen Monatsgehälter der Arbeiter und Angestellten bei den Gebietskörperschaften. Die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes muss dem Bundestag dazu jährlich bis 30. April über die Entwicklung des Preisindexes bezogen auf das vorangegangene Jahr berichten.
Aus dem Bericht der Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, Ruth Brand, an die Bundestagspräsidentin vom 15. April dieses Jahres geht hervor, dass sich der Parteien-Index von 2023 auf 2024 um 2,83 Prozent erhöht hat, die Erhöhung der absoluten Obergrenze somit 2,8 Prozent beträgt. Um denselben Prozentsatz werden die „wählerstimmenbezogenen Förderbeträge“ angehoben. Diese lagen laut Unterrichtung zuletzt bei 1,18 Euro für die ersten vier Millionen Wählerstimmen und 97 Cent für weitere Wählerstimmen. Die prozentuale Anhebung führt für 2025 zu Förderbeträgen von 1,21 Euro für die ersten vier Millionen Wählerstimmen und 99 Cent für weitere Wählerstimmen.