Vorläufige Haushaltsführung 2025
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung informiert in einer Unterrichtung (21/302) im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 über eine weitere genehmigte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro im Bereich der Energieforschung. Die Mittel im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen in den Jahren 2026 bis 2029 fällig werden, wie aus dem auf den 28. Mai 2025 datierten Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervorgeht.
Die Maßnahme soll einen „Förderstopp bei Verbundprojekten der angewandten Projektförderung nichtnuklearer Energietechnologien im 8. Energieforschungsprogramm“ verhindern und die „vorliegenden bewilligungsreifen sowie zeitnah bewilligungsreif werdenden Maßnahmen vor Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung 2025“ realisieren. Laut Unterrichtung hätte eine Verzögerung der Bewilligungen „deutlich negative Auswirkungen“, etwa den Verlust von Know-how, das Scheitern ganzer Projekte und Vertrauensverluste auf nationaler und internationaler Ebene. Die Erteilung war daher nach Darlegung der Bundesregierung noch vor dem 1. Juni 2025 erforderlich, eine Konsultation des Haushaltsausschusses konnte nicht abgewartet werden.