04.06.2025 Petitionen — Ausschuss — hib 191/2025

Verfahrensgrundsätze für die Ausschussarbeit beschlossen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss wird auch in dieser Legislaturperiode grundsätzlich nicht-öffentlich tagen. Dafür sprachen sich in der Sitzung am Mittwochmorgen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion aus. Ein Antrag der Fraktion Die Linke, die Sitzungen öffentlich stattfinden zu lassen und nur im Falle von Geheimhaltungsbedürfnissen und beim schutzwürdigen Interesse Einzelner die Nicht-Öffentlichkeit herzustellen, fand lediglich die Unterstützung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Einstimmig beschlossen wurde, die in der vergangenen Wahlperiode angepassten Verfahrensgrundsätze für die Ausschussarbeit weiterhin zu nutzen. Seit dem 1. Juli 2024 liegt das für die öffentliche Beratung einer Petition erforderliche Quorum bei 30.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Die Frist zur Mitzeichnung von Petitionen liegt bei sechs Wochen. Zuvor waren 50.000 Mitzeichnungen innerhalb von vier Wochen nötig, damit eine Petition in öffentlicher Sitzung beraten wurde.

Die erste öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses in dieser Wahlperiode ist für den 15. September 2025 geplant. Dabei sollen zwei Petitionen beraten werden. Bis zum Jahresende 2025 sind insgesamt vier öffentliche Sitzungen vorgesehen.