04.06.2025 Verkehr — Gesetzentwurf — hib 198/2025

Umwidmung von Bahnflächen: Grüne fordern Abwägungskriterien

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn“ (21/335) vorgelegt, der die Umwidmung von Bahnliegenschaften regeln soll. Am Donnerstag soll die Vorlage erstmals durch den Bundestag beraten werden.

Die Grünen verweisen in ihrem Entwurf auf die seit Anfang 2024 geltende Änderung des Paragrafen 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), durch die ein besserer Schutz von Flächen, die den Betriebszwecken der Eisenbahn gewidmet sind, beabsichtigt gewesen sei. Dadurch, so heißt es, sollten Flächen für die Wiedernutzung durch die Eisenbahn vor anderer Nutzung geschützt werden.

Das Eisenbahnbundesamt lege die aktuell geltende Regelung so aus, „dass nur Nutzungen, die einem überragenden öffentlichen Interesse dienen, eine Freistellung von Bahnflächen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten. Das sei nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen wie für Zwecke der Landesverteidigung oder den Ausbau der erneuerbaren Energien der Fall. „Einige Kommunen kritisieren, dass die Auslegung des Eisenbahnbundesamts der aktuell geltenden Gesetzeslage beispielsweise Wohnungsbauprojekte erheblich erschwere“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Zur Klarstellung der Definition des zukünftigen Flächenbedarfs der Eisenbahn und zur Abgrenzung tatsächlich nicht mehr benötigter Bahnflächen wollen die Grünen die Regelung ändern. „Durch die gesetzliche Verankerung der bahnpolitischen Ziele und die Umsetzung in einen gesetzlich verankerten Umsetzungsplan - den Deutschlandtakt - wird Klarheit über sogenanntes Bahnerwartungsland geschaffen, also gewidmete Bahnflächen, die für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur vorgesehen sind“, schreiben die Abgeordneten. Zugleich werde so eine Abgrenzung von tatsächlich nicht mehr benötigten Eisenbahnflächen ermöglicht. Durch diese Klarstellung erhalte das zuständige Eisenbahnbundesamt „eindeutige Abwägungskriterien für Entscheidungen über Anträge zur Freistellung von Flächen von Bahnbetriebszwecken“.