Koalition will Bundeskriminalamtsgesetz anpassen
Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz“ (21/325) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit sollen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 (Az. 1 BvR 1160/19) umgesetzt werden, soweit die Änderungen der Zustimmung des Bundesrats bedürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Angaben zufolge mit seinem Urteil die Befugnis zu besonderen Mitteln der Datenerhebung von Kontaktpersonen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Wie die Koalitionsfraktionen ausführen, betreffen die Gründe der Verfassungswidrigkeit der Vorschrift nicht den Kern der mit ihr eingeräumten Befugnis, sondern einzelne Aspekte ihrer rechtlichen Ausgestaltung.
Das Bundesverfassungsgericht hat laut Vorlage zur Umsetzung eine Frist bis zum 31. Juli 2025 gesetzt. Den beiden Fraktionen zufolge geht dem Bundeskriminalamt ohne die Befugnis zum Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung gegenüber Kontaktpersonen ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen verloren. Solche Mittel der Datenerhebung seien unter anderem die längerfristige Observation, die Überwachung durch den Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen sowie der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen. In begründeten Einzelfällen könne es erforderlich sein, dass auch Kontaktpersonen von terroristischen Störern Adressaten solcher Befugnisse sind; Ziel sei dabei immer die Verhinderung eines Terroranschlags.