13.06.2025 Inneres — Antwort — hib 218/2025

Gewaltbereite Akteure bei 1.-Mai-Demonstrationen

Berlin: (hib/STO) Gewaltbereite Akteure bei den diesjährigen 1.-Mai-Demonstrationen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/425) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/254). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob sich die Bundesregierung „mit neuen gewaltbereiten Akteuren oder Gruppierungen auf den 1. Mai-Demos“ befasst hat.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hatte das Bundeskriminalamt im Vorfeld der Veranstaltungen zum 1. Mai 2025 unter Einbeziehung aller vorliegenden relevanten Informationen eine diesbezügliche Gefährdungsbewertung erstellt und am 22. April 2025 bundesweit den jeweils zuständigen Polizeibehörden zur Verfügung gestellt. Am 1. Mai 2025 selbst fanden laut Vorlage bundesweit zahlreiche Veranstaltungen, Versammlungen und Demonstrationen statt, bei denen sowohl Linksextremisten als auch Akteure aus dem auslandsbezogenen Extremismus mitwirkten.

So habe etwa an der in Berlin traditionell größten „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ auch die Teilnahme von Personen aus dem Spektrum des säkularen propalästinensischen Extremismus verzeichnet werden können, heißt es in der Antwort weiter. Gänzlich neue Akteure oder Gruppierungen des gewaltorientierten Linksextremismus oder auslandsbezogenen Extremismus seien diesem Zusammenhang „mangels entsprechender Relevanz kein zentraler Bearbeitungsgegenstand im Kontext der diesjährigen 1. Mai-Demonstrationen“ gewesen.

Im Bereich Rechtsextremismus liegen der Bundesregierung ihren Angaben zufolge Erkenntnisse vor, wonach eine niedrige zweistellige Anzahl von Mitgliedern der rechtsextremistischen Gruppierung „Der Störtrupp“ an einer Kundgebung der rechtsextremistischen Partei „Die Heimat“ am 1. Mai 2025 in Gera teilnahm. Bei „Der Störtrupp“ handele es sich um einen im Sommer 2024 entstandenen überregionalen Personenzusammenschluss.