Verbot der Reichsbürgergruppe „Königreich Deutschland“
Berlin: (hib/STO) Das Verbot der Reichsbürgergruppe „Königreich Deutschland“ vom 13. Mai dieses Jahres ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/414) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/231). Danach galt das „Königreich Deutschland“ als mitgliederstärkste und aktivste Gruppierung im Spektrum der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Deutschland. Nach eigenen Angaben habe es über zirka 6.000 Mitglieder verfügt. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, geht sie von einer Mitgliederzahl von zuletzt rund 1.000 Mitgliedern aus.
Bei den Durchsuchungen im Zuge des Verbots wurden den Angaben zufolge umfangreiche Beweismittel sowie Vereinsvermögen beschlagnahmt und sichergestellt, deren Auswertung weiter andauert. Mit dem „Kanzleihlehngut Halsbrücke“ (Sachsen), dem „Kneipp-Kurhotel Wiesenbeek“ in Bad Lauterberg im Harz (Niedersachsen) und dem „Käseturm“ in Gera (Thüringen) seien insgesamt drei Immobilien im Zuge des Vereinsverbots beschlagnahmt worden. Zur Frage, wie hoch der Gesamtwert des im Zuge des Verbots beschlagnahmten Geldvermögens ist, schreibt die Bundesregierung, dass bei der Bundeskasse bislang insgesamt 152.105,54 Euro beschlagnahmtes Vereinsvermögen eingezahlt worden seien.