SED-Opferbeauftragte legt Jahresbricht vor
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, Evelyn Zupke, hat die Ende Januar verabschiedete Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze als „Meilenstein“ und „Paradigmenwechsel“ im Umgang mit politisch Verfolgten in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR gewürdigt. Das schreibt Zupke in ihrem Jahresbericht 2025 unter dem Titel „35 Jahre Deutsche Einheit - Die Opfer der SED-Diktatur würdigen. Den Wert der Freiheit in die Gesellschaft vermitteln“(21/520), den sie am Dienstag an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben hat.
Die Bundesbeauftragte hebt in ihrem Bericht lobend hervor, dass die Reform trotz der politisch schwierigen Umstände - dem Bruch der Ampel-Koalition und der vorgezogenen Neuwahlen - noch den alten Bundestag passierte.
Zupke betont, dass „durch das Gesetz [...] die soziale Lage der SED-Opfer nachhaltig verbessert“ werde. Die beschlossenen Änderungen seien ein „eindrucksvolles Signal an die Opfer, dass ihr Leid nicht vergessen wird und sie auf die Unterstützung unserer demokratischen Gesellschaft bauen können“.
Die Reform umfasst unter anderem eine Anhebung der sogenannten SED-Opferrente von 330 auf 400 Euro monatlich sowie ihre Dynamisierung ab dem Jahr 2026. Auch der bisherige Nachweis einer wirtschaftlichen Bedürftigkeit entfällt künftig. Damit entwickle sich die Leistung laut Bericht weiter „zu einer Ehrenpension“, mit der das individuell erlittene Unrecht stärker gewürdigt werde.
Erstmals wurde zudem eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro für die Opfer von Zwangsaussiedlungen gesetzlich verankert. Auch Betroffene, die außerhalb der DDR von Zersetzungsmaßnahmen betroffen waren, wurden in das Rehabilitierungssystem einbezogen. Parallel wurde ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet, um Menschen mit Wohnsitz außerhalb der ostdeutschen Länder Unterstützungsleistungen zugänglich zu machen. Die Verwaltung des Fonds wird von einer Stiftung übernommen, für die die Bundesbeauftragte eine Richtlinie erlässt.
Eine grundlegende Änderung betrifft die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden. Mit dem neuen Verfahren werde „der Zugang zu Leistungen spürbar vereinfacht“, heißt es in dem Bericht. Künftig werde beim Vorliegen definierter Krankheitsbilder und einer anerkannten Verfolgungserfahrung der ursächliche Zusammenhang gesetzlich vermutet.
Diese Regelung orientiere sich an dem Modell der Soldatenversorgung und stelle laut Begründung des Gesetzgebers eine eigenständige Entschädigungspraxis dar, die dem besonderen Charakter des SED-Unrechts gerecht werde. „Durch den Verzicht auf den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen erlebter Repression und heutiger Erkrankung folgt das Parlament nicht nur den Empfehlungen aus der Wissenschaft, sondern erzielt zugleich eine Entbürokratisierung der Verfahren“, schreibt Zupke.
Die Gesetzesreform sei Ausdruck dafür, „dass die Opfer der Diktatur sich in unserer heutigen Demokratie des Schutzes und der Unterstützung sicher sein dürfen“. Zugleich verweise der Bericht auf einen andauernden gesellschaftlichen Auftrag. Zupke betont: „Für den Dialog in unserer Gesellschaft ist es wichtig, dass wir ein festes Fundament haben. Das Fundament für den Dialog über Teilung und Einheit ist aus meiner Sicht das Wissen um die Diktatur und ihre langfristigen Folgen und gleichzeitig, dass wir das Unrecht in der DDR klar als Unrecht benennen.“
Neben der gesetzlichen Neuregelung geht der Bericht auf die Einbindung von Betroffeneninitiativen, die wissenschaftliche Beratung sowie die Auswirkungen der Novelle auf einzelne Opfergruppen ein.