Tätigkeiten des Verkehrsministeriums in der 20. Wahlperiode
Berlin: (hib/HAU) Im Haushaltsjahr 2023 lagen die Ausgaben für Aufträge des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und seiner Geschäftsbereichsbehörden für Beratungs- und Unterstützungsleistungen externer Dritter bei 25,4 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/493) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/95) hervor. Im Haushaltsjahr 2021 lag der Antwort zufolge der Wert bei 14,6 Millionen Euro, im Haushaltsjahr 2022 bei 14,3 Millionen Euro.
Was Fragen nach Gesetzentwürfen und Verordnungen angeht, die in der 20. Wahlperiode durch das BMDV erstellt und in den Bundestag eingebracht wurden, so weist die Bundesregierung darauf hin, dass das parlamentarische Fragerecht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung dient. Es sei aber nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion, „frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen“.
In einer Anlage zu der Antwort führt die Regierung extern in Auftrag gegebene Gutachten auf. Genannt wird dabei der jeweilige Untersuchungsgegenstand. Zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Empfänger der Gutachterleistungen und beauftragten Unternehmen könne eine Beantwortung der Frage nach sorgfältiger Abwägung des Informationsinteresses der Abgeordneten des Bundestages einerseits und der Geheimschutzinteressen andererseits „nur ohne die Angaben zu Kosten erfolgen“, heißt es.
Keine Antwort gibt es auf die Frage, welche Kontakte und Gespräche mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern im BMDV seit Beginn der 20. Wahlperiode stattgefunden haben. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die für die Beantwortung der Frage notwendige Datenerhebung mit einem unzumutbaren Arbeitsaufwand verbunden, „weshalb eine Beantwortung nicht erfolgt“.