Fehlerquoten bei der Gewährung von Bürgergeld
Berlin: (hib/CHE) Für das Jahr 2023 haben Prüfungen der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) Fehlerquoten bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) zwischen neun Prozent (Vermögen) und 39 Prozent (Identitätsfeststellung) festgestellt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/545) auf eine Kleine Anfrage (21/311) der AfD-Fraktion. Für das erste Halbjahr 2024 seien demnach Fehlerquoten zwischen sieben Prozent (Einkommen) und 32 Prozent (Identitätsfeststellung) festgestellt worden. Angaben zu den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft liegen laut den Angaben nicht vor.
Die Bundesregierung betont unter anderem, dass die Identitätsfeststellung an sich in den Jobcentern sichergestellt sei. „Die gemeinsamen Einrichtungen prüfen, dass nur Personen Bürgergeld erhalten, deren Identität zweifelsfrei festgestellt wird. Die ermittelten Fehlerquoten bezogen sich lediglich darauf, dass die erfolgte Identitätsprüfung von Antragstellenden im System besser dokumentiert werden muss.“ Bezogen auf die Fehlerquoten im Bereich der Einkommensprüfung sehe die BA ein Potential für die Fehlgewährung von SGB-II-Leistungen, wobei die Fehlgewährung sowohl zugunsten als auch zulasten der Bürgerinnen und Bürger ausfallen könne, wie es in dem Antrag weiter heißt.