30.06.2025 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 267/2025

Bericht des Expertenrats für Klimafragen

Berlin: (hib/NKI) Als Unterrichtung liegt der „Bericht über die vom Expertenrat für Klimafragen festgestellte Überschreitung der Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung und Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen nach Artikel 8 der Europäischen Klimaschutzverordnung“ (21/525) vor.

Danach wurden mit dem verschärften EU-Klimaziel auch die EU-Vorgaben und nationalen Beiträge der Europäischen Klimaschutzverordnung ESR erhöht. Deutschland gehöre zur Gruppe der Mitgliedstaaten mit dem höchsten Zielbeitrag und sei verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen gemäß der Europäischen Klimaschutzverordnung (ESR) um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zu reduzieren (zuvor 38 Prozent). Ein gleich hohes Ziel wie Deutschland hätten auch Schweden, Finnland, Luxemburg und Dänemark.

Nach der ESR bestehe für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung, ihre nicht durch das Europäische Emissionshandelssystem (ETS 1) regulierten Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber Stand 2005 zu reduzieren. Im Jahr 2023 machten die der ESR unterliegenden THG-Emissionen 62 Prozent aller THG-Emissionen der EU 27 aus, insbesondere aus Verkehr, Gebäudebetrieb und Landwirtschaft. Den Mitgliedstaaten wurden unter Berücksichtigung des relativen Pro-Kopf-Bruttoinlandsproduktes unterschiedliche Zielbeiträge zugewiesen. Je nach Bruttoinlandsprodukt pro Kopf seien unterschiedliche Ziele für die Mitgliedstaaten festgelegt worden, die teils stark voneinander abwichen.