02.07.2025 Digitales und Staatsmodernisierung — Gesetzentwurf — hib 275/2025

Haushalt 2025: Mittel für den Breitbandausbau bleiben stabil

Berlin: (hib/LBR) Das neu eingerichtete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) kann im laufenden Jahr mit ähnlich hohen Mitteln für seine digitalpolitischen Vorhaben rechnen wie im Vorjahr. Ein Einzelplan für das Haus von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) liegt im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 (21/500) allerdings noch nicht vor.

Ein Großteil der Infrastruktur-Investitionen findet sich in der Titelgruppe 06 des Wirtschaftsplans für das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus sind dort 2,93 Milliarden Euro vorgesehen. Der Breitbandausbau bleibt damit der Ausgabenschwerpunkt. Für die Unterstützung des Mobilfunkausbaus sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens 366,8 Millionen Euro veranschlagt.

Im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung, einer der neuen Zuständigkeiten des Hauses, stehen dort für das europäische Identitätsökosystem rund 131 Millionen Euro zur Verfügung, für das Bürgerkonto beziehungsweise die Infrastruktur sind 243 Millionen Euro veranschlagt. Dazu kommen 263 Millionen Euro für die Modernisierung der Registerlandschaft sowie 45 Millionen Euro für Transformation und IT-Dienstleistungen.

Im bisher für die digitalpolitischen Projekte relevanten Kapitel 1204 („Digitale Infrastruktur“) des Bundesverkehrsministeriums (vormals: Bundesministerium für Digitales und Verkehr) stehen laut Regierungsentwurf (Einzelplan 12) noch 213 Millionen Euro (2024 Soll: 2,31 Milliarden Euro) für den Ausbau digitaler Infrastrukturen zur Verfügung. Für dieses Jahr sind im Einzelplan 12 Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 915,27 Millionen Euro ausgewiesen. Einnahmen sind in dem Kapitel keine vorgesehen.

Für Aktivitäten im Bereich der nationalen und internationalen Datenpolitik stehen Digitalminister Wildberger voraussichtlich 5,66 Millionen Euro (Soll 2024: 7,44 Millionen Euro) zur Verfügung. Für Leistungen an die Bundesnetzagentur zur Durchführung von TK-Aufträgen sind 14,8 Millionen Euro vorgesehen. Für das Gigabitbüro des Bundes sind 3,6 Millionen Euro veranschlagt.

Die Zuweisungen und Zuschüsse sinken überwiegend; für die Umsetzung der 5x5G-Strategie stehen 2025 nur noch 5,95 Millionen Euro statt vorher 35,87 Millionen Euro zur Verfügung. Für Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft stehen 18,6 Millionen Euro (Soll 2024: 21,4 Millionen Euro) bereit. Auch für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregestützter Netztechnologien stehen statt 71,62 Millionen Euro im Vorjahr nun nur noch 4,2 Millionen Euro an Zuschüssen bereit. Für die Förderung eines verkehrsübergreifenden Mobilitätssystems auf Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens sinken die Zuschüsse von rund 84,56 Millionen Euro auf nun 45,47 Millionen Euro.

In der Titelgruppe 01 „Digitale Innovationen“ sind Ausgaben in Höhe von rund 91,35 Millionen Euro ausgewiesen (Soll 2024: 113,25 Millionen Euro). Kürzungen betreffen hier unter anderem den Bereich „Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz“: Während 2024 noch 60,64 Millionen Euro zur Verfügung standen, sollen es 2025 knapp elf Millionen Euro weniger sein. Ebenfalls gekürzt wird bei Zuschüssen für innovative Forschung im Rahmen der digitalen Infrastruktur wie der Forschungsinitiative „mFUND“: Hier sollen 2025 36,39 Millionen Euro statt 42,1 Millionen Euro wie 2024 zur Verfügung stehen. Das betrifft auch Zuschüsse für innovative Forschung im Bereich unbemannter Luftfahrt wie Drohnen und Lufttaxis für die die Zuschüsse mit 3,7 Millionen Euro im Vergleich zu 7,5 Millionen Euro im Soll 2024 etwas niedriger ausfallen.