07.07.2025 Inneres — Antwort — hib 283/2025

Chancenkarte für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten

Berlin: (hib/STO) Die sogenannte Chancenkarte für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/692) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/486). Darin schrieb die Fraktion, dass die Chancenkarte gemäß der Paragraphen 20a und 20b des Aufenthaltsgesetzes Menschen aus Nicht-EU-Staaten seit dem 1. Juni 2024 ermögliche, nach Deutschland einreisen zu können, um sich hier eine Arbeit zu suchen. Wie die Bundesregierung dazu darlegt, sind seitdem mit Stand vom 15. Juni 2025 insgesamt 11.497 Visa auf der Rechtsgrundlage des Paragrafen 20a des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden.

Die Regelung zur Chancenkarte wird den Angaben zufolge drei Jahre nach Inkrafttreten durch das Bundesinnenministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales evaluiert. Weiter führt die Bundesregierung aus, dass sie Potential in der Chancenkarte sehe, „um auch bei jenen Fachkräften Interesse an einer Beschäftigung in Deutschland zu wecken, die potentiell zur Linderung des Fachkräftebedarfs einen Beitrag leisten können, aber noch kein verbindliches Arbeitsplatzangebot als zentrale Voraussetzung für einen Erwerbstitel erhalten haben“.

Sie informiere zur Chancenkarte auf den einschlägigen Portalen, schreibt die Bundesregierung weiter. Das Interesse an der Chancenkarte sei sehr hoch, was unter anderem Nutzerdaten des zentralen Erstinformationsportals der Bundesregierung „Make it in Germany“ zeigten. Die allgemeine Informationsseite zur Chancenkarte und eine Seite mit einem Self-Check-Tool lägen bisher im Jahr 2025 unter den fünf meistbesuchten Seiten des Portals. Sie sehe deshalb derzeit keinen Anlass, die Regelungen zur Chancenkarte aufzuheben, fügt die Bundesregierung hinzu.