Freiwillige Ausreisen syrischer Flüchtlinge
Berlin: (hib/STO) Zahlen zu freiwilligen Ausreisen syrischer Flüchtlinge in ihr Heimatland enthält die Antwort der Bundesregierung (21/689) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/473). Danach liegen der Bundesregierung dazu belastbare Daten über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP zur Förderung der freiwilligen Ausreise vor.
Im Rahmen dieses Programms organisiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Angaben zufolge seit dem 13. Januar 2025 die freiwilligen Ausreisen in das Herkunftsland Syrien. Wie die Bundesregierung ausführt, sind mit Stand vom 31. Mai dieses Jahres nach vorläufigen Zahlen 1.208 Anträge für 2.075 Personen beim Bamf gestellt worden und Ausreisen von 804 Personen erfolgt.
Weiter schreibt die Bundesregierung, dass seit dem Jahr 2017 die Möglichkeit der sogenannten Refinanzierung freiwilliger Ausreisen nach Syrien über das Bamf bestehe. Die Bundesländer organisierten über landeseigene Programme freiwillige Ausreisen. Nach erfolgter Ausreise könne ein Antrag auf anteilige Refinanzierung der entstandenen Kosten an das Bamf gestellt werden. 2024 seien gemäß diesem Verfahren 87 freiwillige Ausreisen nach Syrien refinanziert worden; im Jahr 2025 waren es laut Vorlage bis Ende Mai 141.
„Die angegebenen Zahlen bilden nicht die Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen nach Syrien ab, sondern lediglich die Fälle, in denen ein Antrag auf REAG/GARP-Förderung oder Refinanzierung an das BAMF übermittelt wurde“, heißt es in der Antwort weiter. Daneben werden danach freiwillige Ausreisen über Programme einzelner Bundesländer gefördert, für die nach erfolgter Ausreise kein Antrag auf Refinanzierung gestellt wird und zu denen der Bundesregierung keine Daten vorliegen. Hinzu komme die Anzahl der freiwilligen Ausreisen ohne Förderung. Darüber hinaus hätten Behörden nicht immer zeitnah Kenntnis davon, wenn eine Person Deutschland freiwillig verlässt.