Tatverdächtigenbelastungszahlen bei „Straftaten insgesamt“
Berlin: (hib/STO) Um sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/717) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/489). Wie die Bundesregierung in einer früheren Antwort (21/145) erläuterte, ist die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) „die Zahl der ermittelten, ansässigen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter acht Jahren“.
In ihrer Kleinen Anfrage erkundigte sich die AfD-Fraktion unter anderem, welche zehn nichtdeutschen „Tatverdächtigengruppen“ mit Wohnsitz in Deutschland jeweils die höchste TVBZ bei „Straftaten insgesamt“ neben den in Deutschland ansässigen deutschen Tatverdächtigen aufweisen. Für die Beantwortung wurde laut Bundesregierung eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erstellt.
Danach beläuft sich die TVBZ zum PKS-Schlüssel „Straftaten insgesamt“ bei deutscher Staatsangehörigkeit auf insgesamt 1.879, während sie bei syrischer Staatsangehörigkeit bei insgesamt 10.587 liegt, bei afghanischer bei insgesamt 10.503 und bei irakischer bei insgesamt 9.413. Bei serbischer Staatsangehörigkeit liegt sie laut Bundesregierung bei insgesamt 7.341, bei bulgarischer bei insgesamt 7.073 und bei rumänischer bei insgesamt 6.738. Bei türkischer Staatsangehörigkeit wird in der Antwort eine TVBZ von insgesamt 4.899 angegeben, bei ukrainischer von insgesamt 4.787, bei polnischer von insgesamt 4.388 und bei italienischer von insgesamt 3.036.
Wie die Bundesregierung ausführt, gelten für diese Auswertungen ihre in der genannten früheren Antwort gegebenen Hinweise gleichermaßen. Danach beziehen sich die für die Berechnung der TVBZ benötigten Tatverdächtigenzahlen auf das Berichtsjahr 2024, die Bevölkerungszahlen dagegen „auf den Stichtag 31. Dezember 2023, nach Zensus 2022“.
Unter „Ansässige Tatverdächtige“ werden den Angaben zufolge die Tatverdächtigen (TV) verstanden, die mit folgenden Werten für die Tatort-Wohnort-Beziehung in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst wurden: „TV mit Wohnsitz in der Tatortgemeinde“, „TV mit Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde“, „TV mit Wohnsitz im Bundesland der Tatortgemeinde“ und „TV mit Wohnsitz im übrigen Bundesgebiet“. Bei der Berechnung der TVBZ sei „sowohl bei der/dem Tatverdächtigen als auch bei der Wohnbevölkerung der gleiche regionale Bezug anzuwenden“.
Zugleich legte die Bundesregierung in den erwähnten Hinweisen dar, „dass die Einwohnerzahl bei der Berechnung der TVBZ zu den einzelnen Nationalitäten/Altersgruppen zum Teil deutlich unter 100.000 liegt“. Weiterhin gelte es zu berücksichtigen, dass sich die TVBZ immer auf Tatverdächtige versuchter und vollendeter Straftaten beziehe.