Verordnungspraxis für Medizinalcannabis
Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert Änderungen an der Verordnungspraxis für Medizinalcannabis. Patienten könnten derzeit ohne körperliche Untersuchung, teils auch ohne Arztkontakt und nur auf Basis eines online ausgefüllten Fragebogens sowie ohne weitere Diagnostik, ein elektronisches Rezept für das gewünschte Cannabis bekommen, mit der integrierten Möglichkeit, das Präparat über den Versand zu erhalten, heißt es in einem Antrag (21/773) der Fraktion.
Medizinalcannabis müsse jedoch in einem speziellen Krankheitsfall, individuell verordnet, in einer Apotheke abgegeben und von der Krankenkasse erstattet werden, wie andere Arzneimittel auch.
Die Abgeordneten fordern, dass Medizinalcannabis nur nach vorangegangenem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt mit räumlicher und zeitgleicher Anwesenheit von Arzt und Patient, das heißt nicht ausschließlich nach Kontakt in einer Videosprechstunde oder telefonischer Beratung, ärztlich verordnet werden darf. Außerdem sollte Medizinalcannabis dem 2010 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln unterzogen werden.