16.07.2025 Auswärtiges — Antwort — hib 306/2025

Ausgaben für Präsidentschaft in der UN-Generalversammlung

Berlin: (hib/AHE) Die Präsidentin oder der Präsident der Generalversammlung wird nicht aus dem Haushalt der Vereinten Nationen bezahlt. Es sei übliche Praxis, dass das Herkunftsland für die Vergütung aufkommt, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/841) auf eine Kleine Anfrage (21/540) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung habe zur Wahrnehmung der Funktion als Präsidentin der Generalversammlung einen Dienstvertrag mit der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) geschlossen. Danach kämen für alle Aspekte der Entsendung die beamtenrechtlichen Vorschriften für ins Ausland entsandte Beschäftigte des Auswärtigen Amts analog zur Anwendung; Baerbocks Vergütung entspreche der für die Leitung einer großen Auslandsvertretung und damit Besoldungsstufe B9.

„Die Bundesregierung zahlt Frau Baerbock für die Amtsführung als Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen keine Pension oder sonstige Ruhestandsbezüge.“ Entsprechend der Bestimmungen im Bundesministergesetz lebe nach Baerbocks Ausscheiden aus dem Amt der Präsidentin der VN-Generalversammlung der Anspruch auf Übergangsgeld als ehemalige Bundesministerin wieder auf.