Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen
Berlin: (hib/HAU) Einen Erlass des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), der die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen durch Inhaber eines Führerscheins der Klasse B untersagt, gibt es nach Aussage der Bundesregierung nicht. Der Vollzug der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen und damit die Entscheidung über Ausnahmen obliege den Ländern, heißt es in der Antwort der Regierung (21/842) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/704).
Die unterschiedliche Vollzugspraxis in den Ländern sei 2024 Anlass für Erörterungen des Themas im zuständigen Bund-Länder-Gremium gewesen, teilt die Bundesregierung mit. Es habe Einigkeit darüber bestanden, dass die Vorschriften des Europäischen Rechts durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie „der Erteilung von nationalen Ausnahmen enge Grenzen setzen“. Nach den Vorgaben dieser EU-Richtlinie sei für das Führen von Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, zumindest eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 erforderlich. Vor diesem Hintergrund habe sich das Bund-Länder-Gremium darauf verständigt, „keine Ausnahmen mehr zuzulassen, bis eine EU-rechtlich zulässige Lösung gefunden wurde“.