Nutzung biometrischer Datenbanken durch das Bamf
Berlin: (hib/STO) Die „Nutzung biometrischer Datenbanken durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (Bamf) thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/878). Wie die Fraktion darin ausführt, darf ein biometrisches Lichtbild eines Ausländers nach Paragraf 15b des Asylgesetztes „mit allgemein öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung biometrisch abgeglichen werden, wenn der Ausländer keinen gültigen Pass oder Passersatz besitzt, der Abgleich für die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit des Ausländers erforderlich ist und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann.“
Zuständig für diese Maßnahme sei das Bamf, schreibt die Fraktion weiter. Nach Absatz 11 des genannten Paragrafen sollten über eine Rechtsverordnung „das Nähere zu dem technischen Verfahren, den Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung unbefugter Datenzugriffe und (...) nähere Vorgaben zu Art, Umfang und Dauer“ bestimmt werden. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob die Erstellung einer solchen Rechtsverordnung vorgesehen und wie gegebenenfalls der Stand ist.