Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen eingeführt
Berlin: (hib/PK) Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sind nach Angaben der Bundesregierung sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) eingeführt worden. Das seien Krankenhäuser, die stationäre Leistungen der Grundversorgung sowohl mit ambulanten ärztlichen Leistungen als auch mit pflegerischen Leistungen verbinden sollen, heißt es in der Antwort (21/899) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/708) der AfD-Fraktion.
Davon könnten insbesondere solche Kliniken profitieren, deren Fortbestand aufgrund des geringen stationären Versorgungsbedarfs in der Region nicht gesichert sei. Es bestehe die Möglichkeit, das Leistungsangebot dieser Krankenhäuser sektorübergreifend an dem jeweiligen Bedarf an stationären, ambulanten oder pflegerischen Leistungen auszurichten. Sie erhielten dazu erweiterte Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung. Für die süV gelten den Angaben zufolge aufgrund ihrer neuartigen Ausrichtung eigene Vergütungsregelungen.