21.07.2025 Inneres — Antwort — hib 313/2025

24 Anträge auf Ruhegehalt für die letzten DDR-Minister

Berlin: (hib/SCR) Insgesamt 24 Anträge auf Ruhegehalt, das ehemaligen Mitgliedern des letzten Ministerrats der DDR gewährt werden kann, sind seit Einführung der Regelung im Jahr 2008 gestellt worden. Davon entfielen zwei Anträge auf Hinterbliebene. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/888) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/737) hervorgeht, wurden 20 Anträge bewilligt und vier abgelehnt. Zwei dieser Ablehnungen erfolgten aufgrund der Ausschlussklausel in Paragraf 21 Absatz 3 Satz 6 des Bundesministergesetzes, die greift, wenn der Betroffene „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße die Stellung zum eigenen Vorteil oder Nachteil anderer missbraucht hat“. Zwei weitere Anträge wurden zunächst abgelehnt, aber nach erfolgreichem gerichtlichem Rechtsschutz doch noch bewilligt.

Wie es in der Antwort heißt, beträgt die Höhe der durchschnittlichen Versorgung vorbehaltlich etwaiger Anrechnungen für originär Anspruchsberechtigte 883,31 Euro brutto sowie für Hinterbliebene 529,99 Euro brutto.

Für die Prüfung und Bewilligung ist den Angaben zufolge das Service-Center Dresden der Generalzolldirektion zuständig. Antragsteller müssen eine Selbstauskunft beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen einholen und der Behörde vorlegen. Wird diese Auskunft nicht beigebracht, führt dies zur Ablehnung des Antrags. Die Ausschlussgründe werden laut Antwort grundsätzlich einmalig bei Antragstellung geprüft, können bei neuen Erkenntnissen aber erneut überprüft werden. Seit 2008 wurden laut Bundesregierung drei solcher Überprüfungsverfahren durchgeführt.