28.07.2025 Verteidigung — Kleine Anfrage — hib 320/2025

Grabpflege für im Dienst verstorbene Bundeswehrangehörige

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/939) nach der rechtlichen und praktischen Absicherung von Grabstätten im Dienst verstorbener Bundeswehrangehöriger. Hintergrund ist, dass das Gräbergesetz ausschließlich für Kriegsgräber bis 1952 gilt und Soldatengräber seit Gründung der Bundeswehr „nicht dauerhaft gesichert“ seien, sofern sie nicht als Ehrengrab anerkannt werden.

Die Fragesteller kritisieren das Fehlen einer „systematischen gesetzlichen oder administrativen Regelung“ zur dauerhaften Grabpflege und verweisen auf die „besondere Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Soldaten“. Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, ob sie eine bundesweite Regelung analog zum Gräbergesetz prüft, wie viele Gräber bereits aufgelöst wurden und welche Bedeutung sie der Grabpflege beimisst.