Keine Auskunft zu Teilnahme an Bundestagsveranstaltungen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat eine Auskunft über die Teilnahme von ihren Mitgliedern und Mitarbeitern an Veranstaltungen im Bundestag mit Verweis auf verfassungsrechtliche Grenzen abgelehnt. Das geht aus ihrer Antwort (21/960) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/811) hervor. Die Abgeordneten hatten unter anderem um eine Auflistung von Terminen und Teilnehmern seit Beginn der Legislaturperiode gebeten.
Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Antwort auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach müsse sich parlamentarische Kontrolle auf ein „funktionsverträgliches Maß“ beschränken. Eine vollständige Erfassung und Dokumentation der Teilnahme sei „weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar“, heißt es weiter. Viele Termine erfolgten spontan und würden nicht dokumentiert. Zudem sei eine solche Erhebung „unzumutbar“. Rund 22.450 Beschäftigte seien in den Bundesministerien tätig. „Eine Abfrage all dieser Mitarbeiter über ihre Teilnahme an Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages seit Beginn der Legislaturperiode ist nicht nur faktisch nicht möglich, sondern auch nicht zumutbar“, heißt es weiter.
Zudem sieht die Bundesregierung in den gestellten Fragen eine mittelbare Überprüfung der Fraktionen und auch der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die vom Fragerecht nicht gedeckt sei. Bereits in einer früheren Antwort habe sie betont, dass Fraktionen Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag seien und dem parlamentarischen Fragerecht daher nicht unterlägen.