Bundesregierung arbeitet am Klimaschutzprogramm
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will mit einem „umfassenden Klimaschutzprogramm“ die Einhaltung der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2045 absichern. Das geht aus der Antwort (21/959) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/490) hervor. Die Maßnahmen sollen sowohl sektorspezifisch als auch sektorübergreifend wirken und sich an den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes orientieren. Die Grünen hatten sich in ihrer Anfrage nach den „Folgerungen der Bundesregierung aus dem Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen zur Einhaltung der Klimaziele 2030, 2040 und 2045“ erkundigt.
Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer Antwort ihr Bekenntnis zu den nationalen und europäischen Klimazielen. Auch das europäische Zwischenziel für 2040 - eine Emissionsminderung von 90 Prozent gegenüber 1990 - wird unterstützt. Bis zu drei Prozentpunkte davon sollen durch international zertifizierte Minderungen außerhalb der EU erbracht werden können.
Zudem kündigt die Bundesregierung an, im dritten Quartal 2025 eine Langfriststrategie für sogenannte Negativemissionen vorzulegen. Ziel sei es, den künftigen Beitrag technischer und natürlicher Senken wie Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS), Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) oder Waldökosystemen zur Treibhausgasneutralität zu klären. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass in Norwegen erste CCS- und BECCS-Projekte begonnen haben. „Diese und weitere Projekte werden wichtige Erfahrungen für die Umsetzung von technischen Senken in Europa und Deutschland bringen“, heißt es weiter.
Die Bundesregierung geht in der Antwort zudem auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 9. April 2024 zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels ein. Sie wertet die Entscheidung in der Sache „KlimaSeniorinnen Schweiz“ aus und prüft mögliche Auswirkungen auf die deutsche Klimaschutzgesetzgebung.