29.07.2025 Inneres — Kleine Anfrage — hib 324/2025

AfD fragt nach Abschiebungen im ersten Halbjahr 2025

Berlin: (hib/SCR) Nach der Zahl der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2025 sowie nach Gründen für gescheiterte Rückführungen erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/996). Die Abgeordneten interessieren sich unter anderem für die monatlichen Abschiebezahlen, die Verteilung auf die Bundesländer, den Anteil der freiwilligen Ausreisen sowie für Rückführungen nach der Dublin-III-Verordnung.

Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf Überstellungen in andere EU-Staaten. Die Fragesteller verweisen auf eine deutlich höhere Zahl erteilter Zustimmungserklärungen anderer Mitgliedstaaten im Vergleich zur tatsächlich erfolgten Zahl der Überstellungen. Besonders kritisch werden aus Sicht der Fraktion die geringen Überstellungszahlen nach Italien und Griechenland bewertet. Vor dem Hintergrund jüngerer Urteile des Bundesverwaltungsgerichts wollen die Abgeordneten wissen, ob ein „belastbarer Rückführungsmechanismus“ mit Griechenland vereinbart wurde.

Darüber hinaus thematisiert die Anfrage die Praxis des sogenannten Kirchenasyls. Nach Darstellung der Fragesteller sei die Zahl der Fälle 2024 auf 2.386 angestiegen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefragt, in wie vielen Fällen im ersten Halbjahr 2025 die Überstellungsfrist verstrichen ist und Deutschland dadurch zuständig geworden ist. Auch der Umgang des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit möglichen Selbsteintritten wegen besonderer Härte ist Gegenstand der Anfrage.