04.08.2025 Inneres — Antwort — hib 331/2025

Mit Visum eingereiste Asylerstantragsteller

Berlin: (hib/SCR) Im Jahr 2024 haben laut Bundesregierung von den knapp zwei Millionen bearbeiteten Visumanträgen weniger als ein Prozent später zu einem Asylantrag in Deutschland geführt. Hinweise auf eine systematische Umgehung der Einreisevoraussetzungen sieht sie nicht. Das geht aus der Antwort (21/978) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/761) unter dem Titel „Mit Visum eingereiste Asylbewerber in den Jahren 2024 und 2025“ hervor.

Im ersten Quartal 2025 seien 5.526 Personen mit einem Visum nach Deutschland eingereist und hätten anschließend einen Asylantrag gestellt. Dies entspreche einem Anteil von rund 15 Prozent aller Erstanträge auf Asyl in diesem Zeitraum. Die häufigsten Herkunftsländer waren laut Antwort Syrien, Afghanistan, Türkei, Armenien und China. Etwa 43 Prozent der zugrunde liegenden Visa seien von deutschen, 57 Prozent von anderen Schengen-Staaten ausgestellt worden.

Für das Jahr 2024 listet die Antwort 31.056 Asylerstantragsteller auf, die mit Visum nach Deutschland einreisten. Davon entfielen 15.025 Visa auf Deutschland und 16.031 auf andere Schengen-Staaten. Angaben zum ursprünglichen Zweck der Visumerteilung oder zur Zahl der ausreisepflichtigen Personen nach Ablauf des Visums liegen der Bundesregierung nicht vor.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf bestehende Kontrollmechanismen bei der Visumvergabe, etwa die Einzelfallprüfung durch die Visastellen, Registerabgleiche mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Auswertung von Erkenntnissen durch Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei. Zudem sei auf europäischer Ebene ein Pilotprojekt zur Verbesserung der Analyse von Visaerschleichungen initiiert worden.