Entwicklung von Zahlungen an Grundsicherung
Berlin: (hib/NKI) Im Jahr 2024 hat der Zahlungsanspruch von Bürgergeldempfängern (Ausgaben nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch) insgesamt bei rund 46,91 Milliarden Euro gelegen. Das geht aus der Antwort (21/1069) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/862) der AfD-Fraktion hervor.
Demnach wurden an Frauen rund 23,91 Milliarden Euro und an Männer rund 23,00 Milliarden Euro ausgezahlt. An Bezieher mit deutscher Staatsbürgerschaft gingen davon etwa 24,68 Milliarden Euro. An Leistungsberechtigte aus dem Ausland seien 22,23 Milliarden Euro ausgezahlt worden, an Menschen mit EU-Staatsangehörigkeit waren es 3,25 Milliarden Euro und an Personen aus Drittstaaten 18,97 Milliarden Euro. Die Zahlungsansprüche von Regelleistungsberechtigten (RLB) hätten sich seit 2010 stark verändert, heißt es in der Antwort: Im Jahr 2010 seien rund 36,27 Milliarden Euro an Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) ausgezahlt worden, 2015 waren es rund 34,80 Milliarden Euro, und 2024 lag die Summe schließlich bei 46,91 Milliarden Euro.