08.08.2025
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 338/2025
Regierung verweist auf Länderzuständigkeit für Strafvollzug
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung verweist bei Fragen zur medizinischen Versorgung suchtkranker Menschen im Straf- und Maßregelvollzug auf die Zuständigkeit der Länder. In ihrer Antwort (21/1021(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (21/917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) betont sie, dass die Verantwortung für den Vollzug bei den Ländern liege. Nur vereinzelt werden in der Antwort Zahlen genannt, etwa zur Entwicklung der Unterbringungsanordnungen nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB) oder zur Zahl der untergebrachten Personen im Maßregelvollzug.