08.08.2025 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 338/2025

Regierung verweist auf Länderzuständigkeit für Strafvollzug

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung verweist bei Fragen zur medizinischen Versorgung suchtkranker Menschen im Straf- und Maßregelvollzug auf die Zuständigkeit der Länder. In ihrer Antwort (21/1021) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (21/917) betont sie, dass die Verantwortung für den Vollzug bei den Ländern liege. Nur vereinzelt werden in der Antwort Zahlen genannt, etwa zur Entwicklung der Unterbringungsanordnungen nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB) oder zur Zahl der untergebrachten Personen im Maßregelvollzug.