Keine marktreifen KI-Produkte für EU-Maschinenverordnung
Berlin: (hib/SCR) Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es derzeit keine marktreifen Produkte, die unter Anhang I, Teil A, Nummer 6 der neuen EU-Maschinenverordnung (2023/1230) fallen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/1151) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/946) zu Anforderungen an KI-basierte Sicherheitssysteme. Der Anhang bezieht sich laut Verordnung auf bestimmte „Maschinen, die über eingebettete Systeme mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung von Ansätzen des maschinellen Lernens verfügen, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten“. Die Verordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 und verpflichtet Hersteller in diesen Fällen, eine benannte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren einzubeziehen.
Für die betroffenen Produkte sind laut Bundesregierung in der NANDO-Datenbank („New Approach Notified and Designated Organisations Information System“) bislang keine Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland notifiziert. Die Bundesregierung hat nach eigenem Bekunnden keine Kenntnisse darüber, welche Institute künftig Bewertungen vornehmen oder welche KI-Systeme in Deutschland nicht geprüft werden könnten. Praktische Voraussetzungen für Bewertungen seien durch den bestehenden Rechtsrahmen gegeben; formale Voraussetzungen würden mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes“ geschaffen, heißt es weiter.