13.08.2025 Verteidigung — Antwort — hib 345/2025

Grabpflege für im Dienst verstorbene Bundeswehrangehörige

Berlin: (hib/HT) Die Bundesregierung plant den Erlass einer Rechtsverordnung „zur Regelung der Ehrengräber der Bundeswehr“ auf Grundlage des neu geschaffenen Paragrafen 31 Absatz 9 Soldatengesetzes. Dies teilt sie in einer Antwort (21/1142) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/939) zur Grabpflege für im Dienst verstorbene Bundeswehrangehörige mit. Die AfD-Fraktion hatte die Bundesregierung unter anderem gefragt, ob eine bundesweite Regelung analog zum Gräbergesetz geprüft werde. Weitere Details zu der geplanten Verordnung nennt die Bundesregierung in der Antwort nicht.

Hintergrund ist laut AfD-Fraktion, dass das Gräbergesetz ausschließlich für Kriegsgräber bis 1952 gilt und Soldatengräber seit Gründung der Bundeswehr „nicht dauerhaft gesichert“ sind, sofern sie nicht als Ehrengrab anerkannt werden. Laut Antwort gab es mit Stand März 2025 32 Ehrengräber der Bundeswehr. Keine Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Frage vor, wie viele Grabstätten von im Dienst verstorbenen Soldaten bereits aufgelöst, nicht gepflegt oder beziehungsweise nicht erhalten werden.

Die AfD-Fraktion erkundigte sich außerdem, welche Bedeutung die Bundesregierung der „Grabpflege und dauerhaften Erhaltung von Ruhestätten solcher Soldaten für das öffentliche Gedenken und die staatliche Erinnerungskultur“ beimisst. Die Bundesregierung verwies dazu auf das Ehrenmal der Bundeswehr, das vom Bundesministerium der Verteidigung in Berlin als zentraler Erinnerungs- und Gedenkort „für alle in Ausübung ihrer Dienstpflichten ums Leben gekommenen Angehörigen der Bundeswehr“ unterhalten werde. Zudem gebe es mit dem „Wald der Erinnerung“ bei Potsdam ein Ehrenmal der Bundeswehr als Gedenkstätte. Des Weiteren könnten Gräber von Bundeswehrangehörigen, die im Ehrenmal der Bundeswehr genannt werden und nicht in einem Ehrengrab der Bundeswehr liegen, mit einer Ehrenplakette der Bundeswehr gekennzeichnet werden, wenn die Hinterbliebenen dies so wünschten, so die Bundesregierung in ihrer Antwort.