22.08.2025 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 360/2025

Arbeit des Bundesopferbeauftragten

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesopferbeauftragte hat seit 2021 Betroffene mehrerer terroristischer und extremistischer Anschläge betreut. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/1207) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/951) hervor.

Genannt werden unter anderem der Messerangriff im ICE bei Regensburg im November 2021, die Messerangriffe in Duisburg im April 2023, der Anschlag auf einen Demonstrationszug in München im Februar 2025 sowie Messerangriffe in Mannheim im Mai 2024, Solingen im August 2024, Berlin im Februar 2025 und Bielefeld im Mai 2025. Auch die Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024 sei - trotz fehlender Einstufung als Terroranschlag - in die Betreuung einbezogen worden.

Die Zuständigkeit des Bundesopferbeauftragten sei in der Regel an die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt geknüpft, heißt es weiter. Im Fall der Amokfahrt in Magdeburg habe der Opferbeauftragte die Betreuung der Betroffenen auf Bitten des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz und des Bundesministers der Justiz Volker Wissing „angesichts der besonderen Bedeutung des Vorfalls und seiner schwerwiegenden Folgen ausnahmsweise übernommen“, heißt es in der Antwort.

Zur Art der Unterstützung schreibt die Bundesregierung, Betroffene würden nach Anschlägen proaktiv angeschrieben. Zudem stünden ein psychosoziales Beratungstelefon - das jeweils zeitnah nach einem Anschlag geschaltet werde -, telefonische und persönliche Beratungsgespräche sowie eine Lotsenfunktion für weitere Hilfen zur Verfügung. Der Bundesopferbeauftragte arbeite dabei eng mit den jeweiligen Landesopferbeauftragten zusammen.

Mit Blick auf die Empfehlungen des Abschlussberichts des früheren Bundesopferbeauftragten Edgar Franke zur Verbesserung der Situation von Opfern terroristischer und extremistischer Anschläge von 2021 verweist die Bundesregierung auf bereits erfolgte gesetzliche Neuregelungen im Sozialen Entschädigungsrecht (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV). Andere Vorschläge wie die Einführung einer Fachanwaltschaft für Opferrechte oder eine Mandatserweiterung des Bundesopferbeauftragten auf Anschläge im Ausland seien nicht umgesetzt worden, während etwa die umfassende Übernahme von Fahrtkosten für die psychosoziale Prozessbegleitung noch geprüft werde.