22.08.2025 Inneres — Antwort — hib 360/2025

Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren

Berlin: (hib/STO) Die Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1285) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1158). Darin schrieb die Fraktion, dass der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthaltene Satz „Aus dem 'Amtsermittlungsgrundsatz' muss im Asylrecht der 'Beibringungsgrundsatz' werden“ eine grundlegende Umstellung des bislang geltenden Verfahrensrechts im asylgerichtlichen Verfahren erwarten lasse.

Der Amtsermittlungsgrundsatz sei ein „zentrales rechtsstaatliches Prinzip“ und ermögliche Bürgern gegenüber staatlichen Stellen den „Ausgleich der im Ausgangspunkt ungleichen Machtpositionen“, führte die Fraktion weiter aus. Er verpflichte die Verwaltungsgerichte zur eigenständigen Sachverhaltsermittlung und trage damit zu einem effektiven Rechtsschutz für Kläger bei. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Verwaltungsverfahren unterschieden sich damit grundlegend von der Zivilgerichtsbarkeit, in der der Beibringungsgrundsatz gelte, da sich im Grunde gleichstarke Parteien gegenüberstünden.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort darlegt, plant sie eine Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung, „die verwaltungsgerichtliche Verfahren insgesamt effektivieren soll“. Im Übrigen sei die Prüfung der Maßnahmen des Koalitionsvertrages in Bezug auf die Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen.