27.08.2025 Finanzen — Antwort — hib 368/2025

Maßnahmen der BaFin gegen die Payone GmbH

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (21/1343) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1026) auf bereits veröffentlichte Bekanntmachungen zu Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen die Payone GmbH. Demnach untersagte die BaFin der Payone GmbH 2023 „wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention“ Transaktionen „für bestimmte Geschäftskunden durchzuführen, die dem Hochrisikoportfolio angehören“, und ordnete für diesen Bereich ein Neukundenverbot an. Am 29. Januar 2025 wurde zudem ein Sonderbeauftragter bestellt, der die Beseitigung festgestellter Mängel überwacht.

Die Fragesteller hatten in ihrer Anfrage eine Sonderprüfung der BaFin aus dem Jahr 2022 thematisiert und nach aufsichtlichen Prüfungen und Maßnahmen gefragt. Zu den Details, die über die öffentlichen Bekanntmachungen der BaFin hinausgehen, äußert sich die Bundesregierung nicht öffentlich, sondern betont, dass nähere Informationen zu Anlass, Inhalten und Ergebnissen von Prüfungen aus Gründen des Staatswohls und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen als „VS - Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt seien.