Bundesrat will Luftsicherheitsgesetz ergänzen
Berlin: (hib/STO) Luftfahrtunternehmen sollen nach dem Willen des Bundesrates künftig die Ausweispapiere der Passagiere vor Einstieg in das Flugzeug prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abgleichen müssen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/1381) hervor. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.
Wie der Bundesrat in der Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen, um so die Identität des Fluggastes sicher festzustellen. „Wird bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt“, heißt es in der Begründung weiter. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden.
Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine „gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen“, argumentiert der Bundesrat. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden.
Daher haben der Vorlage zufolge andere EU-Staaten wie Frankreich, Belgien oder Spanien die Verpflichtung für Luftfahrtunternehmen eingeführt, die Identität eines Fluggastes durch einen Abgleich der Ausweispapiere mit den Buchungsdaten sicherzustellen. Dies erschwert laut Bundesrat die Verschleierung von Reisewegen und -plänen und verbessere die Datengrundlage für die Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden.