02.09.2025 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Gesetzentwurf — hib 375/2025

Bundesrat fordert dauerhafte Förderung der Frühen Hilfen

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes (21/1379) zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorgelegt. Dieser hat vor allem das Ziel, eine dauerhafte Förderung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen und eine regelmäßige, bedarfsgerechte Anpassung dieser Mittel (Dynamisierung) durch den Bund zu erreichen.

Mit den Frühen Hilfen werden Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr durch ein breites Netz von Hilfsangeboten unterstützt. Die Länderkammer fordert konkret, den im KKG genannten Betrag in Höhe von 51 Millionen Euro ab dem Jahr 2026 bis 2028 schrittweise auf 96 Millionen Euro anzuheben und ab 2028 entsprechend der Entwicklung der Bevölkerung der Unter-Drei-Jährigen, der Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes und des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamts alle drei Jahre im Zuge der vorgesehenen Aktualisierung den Verteilschlüssel jeweils anzupassen, sofern sich daraus jeweils ein Mittelzuwachs ergibt.