Keine Rückgaben bei der SPK nach dem Kulturgutschutzgesetz
Berlin: (hib/AW) Aktuell befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung keine Kulturgüter in den Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) in einem Rückgabeverfahren nach den Bestimmungen des Kulturgutschutzgesetzes. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1290(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1123(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Umgang der SPK mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten mit. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass sich die Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes zur Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes auf den Zeitraum nach 1992 beziehen. Eine Rückwirkung der Einfuhrregelungen des Gesetzes sei ausgeschlossen. Somit habe das Kulturgutschutzgesetz keine Auswirkungen auf Kulturgüter, die in früheren Zeiten unter „heute ethisch umstrittenen Umständen“ ins Bundesgebiet eingeführt wurden.