Förderungen der Einrichtungen der WGL
Berlin: (hib/CHE) Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung (Land Nordrhein-Westfalen an das Institut für Arbeitsforschung Dortmund). Es werden dabei explizit nicht Einzelprojekte gefördert, sondern die Einrichtung insgesamt. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/1370) auf eine Kleine Anfrage (21/1198) der AfD-Fraktion.