02.09.2025 Inneres — Antwort — hib 378/2025

Visa und Aufenthaltserlaubnisse nach der Westbalkanregelung

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der durch die sogenannte Westbalkanregelung eingereisten Personen seit der Entfristung und Kontingenterhöhung dieser Regelung zum 1. Juni 2024 ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1375) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1191). Danach wurden im Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis 14. August 2025 insgesamt 35.061 nationale Visa gemäß Paragraf 19c des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit Paragraf 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (Westbalkanregelung) erteilt. Wie die Bundesregierung weiter darlegt, waren zum Stichtag 31. Juli 2025 im Ausländerzentralregister 19.572 Personen erfasst, die seit dem 1. Juni 2024 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 19c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit Paragraf 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung erhalten haben.

Dabei weist die Bundesregierung darauf hin, dass es sich hierbei nicht um den ersten jemals erteilten Aufenthaltstitel für die Personen oder den ersten Titel nach der Einreise handeln muss. Die Personen könnten sich zuvor auch bereits aus anderen Gründen in Deutschland aufgehalten haben. Bei der Auswertung sei zudem nicht berücksichtigt, inwieweit sich die Personen aktuell noch in Deutschland aufhalten oder inzwischen wieder ausgereist sind. Weiterhin wird in der Antwort darauf hingewiesen, dass sich die Diskrepanz zwischen der Anzahl der erteilten Visa und der Anzahl der von den Ausländerbehörden erteilten Aufenthaltserlaubnisse auch dadurch erkläre, dass die erteilten Visa noch gültig sind und daher noch kein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich wurde.