Projekt zu gendergerechter Mobilität in Indien in Planung
Berlin: (hib/JOH) Details zu dem Projekt „Stärkung von Gendergerechtigkeit in klimafreundlicher urbaner Mobilität in Indien“, nach dem sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/1192) erkundigt hatte, werden zur Zeit zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) verhandelt, heißt es in einer Antwort (21/1452) der Bundesregierung. Das Projekt sei mit der indischen Partnerregierung vereinbart worden. Über konkrete Ziele, Maßnahmen, Partnerorganisationen und lokale Akteure des Projekts sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht entschieden.
Die Übermittlung von Projektdetails vor Abschluss der Entscheidungsfindung lehnt die Bundesregierung ab. Dies würde ihrer Ansicht nach zu einer im Grundgesetz nicht gewollten Aufgabenverschiebung führen. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, aber nicht administrative Überkontrolle, betont sie.
Auch über Wirkungen, Kosten sowie entsprechend vorherige Kostenschätzungen oder Ähnliches könne sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben machen, da der Entscheidungsprozess über die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens noch nicht abgeschlossen sei. Darüber hinaus könnten diese Angaben im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens „abhängig von einem sich potenziell verändernden Länderkontext“ gewichtigen Veränderungen unterliegen, erklärt die Bundesregierung. Dies gelte sowohl für Basis-, Ist- als auch für Zielwerte.
Nach dem Projektziel gefragt, schreibt die Bundesregierung, das öffentliche Verkehrssystem in Indien sei häufig nicht so gestaltet, dass Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen gleichberechtigt von diesem profitierten. Die Ungleichheit ergebe sich unter anderem daraus, dass Liniennetze und Fahrpläne für U-Bahnen und Busse sich an der Nachfrage von (meist männlichen) Berufspendlern orientierten. Wege zu Haltestellen, aber auch die Haltestellen und die öffentlichen Verkehrsmittel selbst, seien in vielen Fällen unsicher und ihre Nutzung stelle für Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen ein vergleichsweises hohes Risiko dar. Ziel sei daher, dazu beizutragen, dass bestehende und zukünftige Mobilitätsangebote gleichberechtigt von diesen Gruppen genutzt werden können. Dabei spielen laut Bundesregierung neben Barrierefreiheit insbesondere Sicherheitsaspekte sowie bessere Nutz- und Erreichbarkeit eine wichtige Rolle.